Vorrang für Solarenergie
Drucksache 19/0800
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Vorrang für Solarenergie
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, zeitnah den Abbau von rechtlichen und bürokratischen Barrieren voranzutreiben, um das Berliner Solarpotential und das Potential für andere Klimaschutzmaßnahmen im Sinne der Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetz § 2 EEG 2023 voll auszuschöpfen und damit das Tempo des Ausbaus der Solarenergie und anderer erneuerbarer Energiequellen auch im denkmalgeschützten Gebäudebestand deutlich zu beschleunigen. Daneben soll der Senat auch prüfen, ob eine weitere Änderung von Gesetzen und Vorschriften auf Bundesebene zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energie erforderlich ist und sich bei Bedarf dafür einsetzen.
Auf Landesebene wird der Senat aufgefordert, entsprechende Gesetze und Vorschriften des Landes Berlin so zu ändern, dass dem Bau von Solaranlagen und anderen Klimaschutzmaßnahmen gegenüber dem Denkmalschutz Vorrang gewährt wird. Kurzfristig ist die Erarbeitung eines Leitfadens für Vorhabenträger*innen, Architekt*innen und Denkmalbehörden durch das Landesdenkmalamt Berlin zu erstellen. Bestehende landesrechtliche Vorschriften sind zu überprüfen und zeitnah anzupassen. Es sind klare Regelungen im Denkmalschutzgesetz Berlin vorzusehen, wonach in der Regel standardmäßige PV-Anlagen genehmigungsfähig sind. Im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm sind Maßnahmen zur Unterstützung der energetischen Sanierung und zur beschleunigten Nutzung des Solarpotentials bei denkmalgeschützten Gebäuden zu entwickeln.
Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, sich gegenüber der Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein Förderprogramm für den Ausbau von Solaranlagen für denkmalgeschützte Ge-
bäude eingerichtet wird, das die Bundesländer bei der Erreichung der Solarausbauziele unterstützt.
Der Senat wird außerdem aufgefordert, sich mit dem Denkmalschutz ins Benehmen zu setzen, um einen schnellen Ausbau von Solaranlagen auf maximaler Dach- bzw. Wandfläche in Berlin zu ermöglichen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2023 zu berichten
Begründung:
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die damit verbundenen Handelskonflikte auf den Energiemärkten und die Energiepreissteigerungen verdeutlichen erneut die Notwendigkeit
der Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien. Berlin hat in der Vergangenheit die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens bereits in viele Beschlüsse und Gesetze übernommen und ist in Teilen darüber hinaus gegangen. Mit dem Berliner Solargesetz gilt in Berlin ab Januar 2023 für alle Neubauten und Bestandsgebäuden, deren Dächer grundlegend saniert werden, eine Pflicht zum Einbau von Solaranlagen. Gleichzeitig gibt es immer wieder Berichte von bürokratischen Hürden und denkmalrechtlicher Einwände, die dem Ziel und der Notwendigkeit der Ausschöpfung maximal möglicher Flächen für der Solarausbau nicht gerecht werden und den Ausbau behindern.
Berlin will schneller werden beim Solarausbau auf Bestandsdächern. Dafür muss die Energiewende auch im Rahmen des Denkmalschutzes unterstützt und beschleunigt werden. Da denkmalgerechte Lösungen aufwändiger sein können, soll dies durch ein Förderprogramm des Bundes unterstützt werden. Der konservierende Charakter des Klimaschutzes steht in keinem Widerspruch zum Denkmalschutz. Im Gegenteil der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist notwendige Bedingung für den Erhalt von historischer Gebäudesubstanz und ist untrennbar verbunden.
Klimaschutz und Denkmalschutz haben beide eine kulturelle Dimension und zielen auf die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen ab. Daher muss auch der Denkmalschutz zeitgemäß interpretiert und ausgelegt werden. Eine bundeseinheitliche Lösung ist für eine deutschlandweite Energiewende notwendig. Bauliche Verschattungsmaßnahmen sind aus Energieeffizienz- und Klimaschutzgründen Klimaanlagen vorzuziehen und sollen weitgehend genehmigt werden, damit zunehmende Hitze im Sommer und winterliche Kälte weniger Energiekosten verursachen und keinen zusätzlichen CO2 Ausstoß und die Stadt lebenswert bleibt.
Berlin, 12. Januar 2023
Saleh Stroedter Lerch und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD
Gebel Graf Taschner und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helm Schatz Dr. King und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke