Spätestens bis Jahresende: Alexander King bleibt trotz Wechsel zu Wagenknecht in der Berliner Linksfraktion
Statement von Alexander King MdA
"Ich habe mich bereiterklärt, solange der Linksfraktion anzugehören und sie in diversen Ausschüssen zu vertreten, bis die Nachfolge auf meinen Sprecherpositionen geregelt ist und eine geordnete Übergabe stattgefunden hat, längstens bis zum Ende des Jahres.
Ich bin nicht der erste Mandatsträger, der während einer Legislatur seine Partei verlässt, und ich werde ganz sicher nicht der letzte sein. Das haben wir auch in Berlin, sowohl im AGH als auch in den BVVen schon oft erlebt. Bislang hat sich noch keine Partei, auch nicht die Linke, darüber beschwert, wenn sie von einem Parteiwechsel mit Mandat profitiert hat. Insofern wird die Debatte leider unehrlich geführt.
Erst im März hat z. B. die Linke in Spandau eine auf der Liste der Grünen gewählte Verordnete aufgenommen und nur dadurch den Fraktionsstatus erhalten, den ihr die Wähler in der Wiederholungswahl verwehrt hatten. Die damit verbundenen Vorteile (Fraktionsvorsitzender mit doppelten Bezügen, Einstellung von Mitarbeitern) hat die Linke sehr gerne angenommen und diesen Coup öffentlich gefeiert. In anderen Fällen wurden Überläufer mit gut dotierten Posten für ihren Übertritt belohnt. Es ist nun mal so: Das Mandat ist frei, von Grundgesetz und Landesverfassung geschützt. Der Abgeordnete als Verfügungsmasse der Partei, die ihn aufgestellt hat, ist in unserer Demokratie nicht vorgesehen.
Ich werde mein Mandat dann behalten, wenn ich mir sicher bin, dass ich es auch als Einzelabgeordneter so ausfüllen kann, wie ich es den Wählern im Wahlkampf versprochen habe, mit den politischen Schwerpunkten und Inhalten, mit denen ich angetreten bin. Sollte ich feststellen, dass das nicht möglich ist, dass ich im AGH nur meine Zeit absitze und politisch handlungsunfähig bin, werde ich das Mandat selbstverständlich niederlegen."
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