Windräder in der Feldflur: Hat sich der Senat belügen lassen – oder lässt er sich gerne belügen?
Berliner Zeitung
Doch King belässt es nicht bei der Skandalisierung des Einzelfalls. Er hebt die Debatte auf eine grundsätzliche Ebene – und das ist analytisch der interessanteste Teil seiner Intervention.
Berlin ist als Stadtstaat durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet, bis Ende 2027 0,25 Prozent und bis Ende 2032 0,5 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Eine bundesgesetzliche Pflicht, keine freiwillige Kür. Und genau hier liegt der Konstruktionsfehler, den King benennt:
„Selbst das vom Senat in Auftrag gegebene Gutachten wies darauf hin, dass es in Berlin keine Potenzialflächen ohne Nutzungskonflikte gibt.“
Das ist keine Polemik, sondern Befundlage. In einer Stadt mit knapp vier Millionen Einwohnern und entsprechend dichter Nutzung jeder Quadratmeterfläche endet die Suche nach „freien“ Flächen zwangsläufig in Schutzgebieten, Erholungsräumen oder Siedlungsnähe. Die Wartenberger Feldflur ist also kein Betriebsunfall der Berliner Energiepolitik – sie ist ihr logisches Ergebnis.
Kings Forderung: Berlin solle im Bundesrat initiativ werden, das Wind-an-Land-Gesetz abzuschaffen oder zumindest Flächenziele durch Mengenziele zu ersetzen – wie es die ostdeutschen Ministerpräsidenten bereits gefordert haben. Auch unter Zustimmung von Kai Wegner, „der seinen Worten allerdings keine Taten folgen ließ.“
