Rundfunkbeitrag gibt es nicht bedingungslos!
Rundfunkbeitrag gibt es nicht bedingungslos. Ich finde es gut, dass das Bundesverwaltungsgericht den Zusammenhang zwischen der Beitragspflicht und der Auftragserfüllung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch mal stark gemacht hat. Insofern freue ich mich über das Urteil aus Leipzig und danke der Klägerin.
Die Rundfunkfreiheit steht nicht im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Auftragserfüllung. Im Zweifelsfall kann gerichtlich überprüft werden, so das Urteil, ob die Anstalten ihrem Auftrag, etwa zur Abbildung der Meinungsvielfalt, nachkommen und damit die Beitragspflicht berechtigt ist – oder ob das eben nicht der Fall ist, auch wenn die Hürden dafür hoch angesetzt sind.
Entscheidend ist, dass noch mal klargestellt wurde, dass die Beitragspflichtigen für ihr Geld etwas erwarten dürfen. Das stärkt die Position der Beitragszahler. Gut ist, dass durch den Klageweg die Aufmerksamkeit auf die wichtige Frage gelenkt wurde: Gibt es die geforderte Meinungsvielfalt im ÖRR wirklich? Diese Debatte muss weitergehen, weil der ÖRR sonst zusehends an Unterstützung verliert.



