Das Wind-an-Land-Gesetz ist ein typisches Ampel-Gesetz: mit unrealistischen Quoten und Zeitvorgaben. Letztere müssen bereits jetzt, kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes, im Bundesrat überarbeitet werden. In Berlin ist völlig offen, ob Flächen für Windräder im vorgeschriebenen Umfang bereitgestellt werden können. Und die Kompensation über Staatsverträge mit anderen Bundesländern kommt nicht voran.