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Das Wind-an-Land-Gesetz muss weg. Es taugt nicht für Stadtstaaten wie Berlin.
Die Ampel lebt. In Form ihrer verrückten Gesetze, mit denen sich jetzt noch die Nachwelt auseinandersetzen darf. Zum Beispiel das Wind-an-Land-Gesetz, das den Bundesländern Flächenziele beim Ausweisen von Windenergiegebieten zuweist. Für Stadtstaaten wie Berlin ein Ding der Unmöglichkeit, diese Flächen ausfindig zu machen. Deshalb will der Regierende Bürgermeister Wegner jetzt im Bund gegen das Wind-an-Land-Gesetz angehen. Völlig richtig. Leider hat er seinen Vorstoß nicht mit der zuständigen Wirtschaftssenatorin abgesprochen, wie sich im Wirtschaftsausschuss des AGH herausstellte.
Es stellte sich außerdem heraus, dass die Senatorin keine Kenntnis von dem Beschluss des BVV Lichtenberg gegen den Windenergiestandort im Landschaftsschutzraum Wartenberg/Falkenberg hat. Der Beschluss wurde im Oktober durch die BSW-Fraktion herbeigeführt. Das Bezirksamt Lichtenberg hat ihn nicht weitergegeben und das Interesse des Senats an der Meinung der gewählten Vertreter vor Ort scheint auch wenig ausgeprägt zu sein.
Für das BSW steht fest: Das Wind-an-Land-Gesetz muss weg. Es taugt nicht für Stadtstaaten wie Berlin.